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VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September 2009 samt Vorgängersatzung vom 4. April 2000;Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September 2009 samt Vorgängersatzungen bis 9. Dezember 1966 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
- BVerwG, 13.04.2011 - 9 B 63.10
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (40)
- VGH Bayern, 09.10.2001 - 23 CS 01.985
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Er kann nur entstehen, wenn für die zuvor erstmalig herstellte Einrichtung wirksam Herstellungsbeiträge entstanden sind (vgl. BayVGH vom 13.2.2001 Az. 23 ZB 00.2116 u.a.; vom 9.10.2001 BayVBl 2002, 86;… vom 27.2.2003 a.a.O.; vom 14.6.2004 Az. 23 ZB 04.710; vom 16.3.2005 BayVBl 2006, 108; vom 16.11.2006 Az. 23 BV 06.2401).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind die Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen grundsätzlich mit Hilfe einer so genannten Globalberechnung (Globalkalkulation) zu ermitteln (BayVGH vom 23.11.2004 Az. 23 N 04.1292; vom 9.10.2001 BayVBl 2002, 86; vom 7.5.1982 BayVBl 1983, 305).
Weitere Flächen können nur dann einbezogen werden, wenn bereits hinreichend verdichtete Planungsabsichten vorliegen (BayVGH vom 9.10.2001 a.a.O.; vom 23.2.1998 BayVBl 1998, 593; vom 4.8.1989 VGH n.F. 43, 137; vom 22.12.1987 GK 1988 Nr. 214).
- VGH Bayern, 23.04.1998 - 23 B 96.3585
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Weitere Flächen können nur dann einbezogen werden, wenn bereits hinreichend verdichtete Planungsabsichten vorliegen (…BayVGH vom 9.10.2001 a.a.O.; vom 23.2.1998 BayVBl 1998, 593; vom 4.8.1989 VGH n.F. 43, 137; vom 22.12.1987 GK 1988 Nr. 214).So lange sie dieser Pflicht nicht nachkommt, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG vom 17.4.2002 BVerwGE 116, 168; BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643; vom 25.10.2004 Az. 23 ZB 04.1222, vom 23.7.1998 BayVBl 1998, 593).
- VGH Bayern, 02.08.2006 - 23 ZB 06.643
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
So lange sie dieser Pflicht nicht nachkommt, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Beitragssätze nicht nachzugehen (vgl. BVerwG vom 17.4.2002 BVerwGE 116, 168; BayVGH vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643; vom 25.10.2004 Az. 23 ZB 04.1222, vom 23.7.1998 BayVBl 1998, 593).Ein Vertrauen darauf, dass eine ungültige Abgabesatzung nicht nachträglich durch eine gültige ersetzt wird, ist nicht schützenswert (vgl. BayVGH vom 16.3.2005 BayVBl 2006, 108; vom 2.8.2006 Az. 23 ZB 06.643).
- VGH Bayern, 18.02.1999 - 23 B 97.3625
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Dies kann in Form einer konstitutiven Übergangsregelung in der Abgabesatzung oder außerhalb von ihr durch einen Gemeinderatsbeschluss geschehen (vgl. BayVGH vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625; vom 25.11.1996 BayVBl 1997, 308; vom 16.12.1988 BayVBl 1989, 629).Denn ein Gemeinderatsbeschluss ist einer satzungsrechtlichen Übergangsregelung grundsätzlich gleichzustellen und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinden gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 GO, Beitragspflichtige gegenüber anderen Beitragspflichtigen gleich zu behandeln, so dass sie hinsichtlich der Beitragserhebung für ihr Grundstück nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Gemeindebürger in vergleichbaren Fällen (vgl. BayVGH vom 14.2.1992 Az. 23 B 90.2892; vom 18.2.1999 Az. 23 B 97.3625).
- BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81
Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Erstmals mit Beschluss vom 16. Dezember 1983 Az. 23 B 81 A.2426 hat der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtssprechung (vgl. BayVGH vom 22.4.1983 Az. 23 81 A.2141) im Hinblick auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 25.8.1982 BayVBl 1983, 598; vom 19.9.1983 BVerwGE 68, 36) festgestellt, dass die Bemessung eines Entwässerungsbeitrags nach einem für alle Grundstücke gleichen Grundbetrag mit dem Gleichheitssatz nur in Ausnahmefällen vereinbar ist, was auch dann zu gelten hat, wenn die Verteilungsregelung neben dem Grundbetrag mit einem weiteren Verteilungsmaßstab (nach Grundstücks- oder Geschossfläche) kombiniert ist.Griffige Anhaltspunkte dafür, dass ein Grundbeitrag deshalb vertretbar wäre, weil im Einzugsbereich der Entwässerungsanlage der Gemeinde Lengfeld die Größe der Grundstücke und das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit annähernd gleich waren (vgl. BVerwG vom 25.8.1982 a.a.O.), ergeben sich für den Senat nicht und werden auch von der Klägerin nicht behauptet.
- VGH Bayern, 05.12.2001 - 23 ZS 01.2926
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Eine Vollzugspflicht besteht gegenüber Dritten nicht, sie können den Vollzug eines Gemeinderatsbeschlusses nicht beanspruchen (vgl. BayVGH vom 27.7.2007 GK 2008 Nr. 68; vom 5.12.2001 Az. 23 ZS 01.2926; vom 5.12.1957 VGH n.F. 11, 10 ff.; Hölzl/Hien, GO, Art. 36 Anm. I und III.2). - BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Die Kosten der Planung, selbst die Kosten einer fehlgeschlagenen Planung, sind Teil der notwendigen Investitionskosten, da ein Sachzusammenhang mit der endgültig zur Ausführung gelangten Maßnahme der Errichtung einer Entwässerungsanlage besteht (vgl. BayVGH vom 29.7.2004 BayVBl 2005, 248; vom 24.2.2005 Az. 23 N 04.1291). - VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295
Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als …
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Der Abgabeberechtigte hat jedoch die bisherigen Zahlungen als Vorleistungen in der tatsächlich erbrachten Höhe anzurechnen (st.Rspr., vgl. BayVGH vom 6.3.2005 Az. 23 BV 04.2295; vom 20.12.2004 Az 23 CS 04.3051; vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144). - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88
Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Durch eine solche Rechtsänderung im gerichtlichen Verfahren entfällt ein zunächst vorhandener Aufhebungsanspruch (vgl. BVerwG vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/223; vom 27.4.1990 BayVBl 1990, 666/667). - VerfGH Bayern, 10.11.2008 - 4-VII-06
Verfassungswidrigkeit einer gemeindlichen Entwässerungssatzung
Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 10.11.2008 (BayVBl 2009, 203 ff) ist das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) verletzt, wenn eine gemeindliche Satzung gemäß Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 GO zur Beseitigung des Niederschlagswassers den Anschluss an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet, ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls ersichtlich sind. - BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
- BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
- BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81
Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung - …
- VGH Bayern, 27.02.2003 - 23 B 02.1032
- VGH Bayern, 16.05.2008 - 20 ZB 08.903
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine …
- VGH Bayern, 23.11.2004 - 23 N 04.1292
Nichtigkeit einer Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; …
- VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741
- VGH Bayern, 10.08.2005 - 23 ZB 05.1236
- VGH Bayern, 24.02.2005 - 23 N 04.1291
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzung für die Verbesserung der …
- VGH Bayern, 06.04.2000 - 23 CS 99.3748
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung nach billigem Ermessen unter …
- VGH Bayern, 28.10.1999 - 23 N 99.1354
- VGH Bayern, 01.03.2007 - 23 B 06.1668
- VGH Bayern, 16.11.2006 - 23 BV 06.2403
- VGH Bayern, 26.11.2001 - 23 CS 01.2215
- VGH Bayern, 02.07.1993 - 23 B 92.3568
- VGH Bayern, 13.12.2007 - 23 B 07.2700
- VGH Bayern, 13.02.2001 - 23 ZB 00.2116
- VGH Bayern, 29.01.1998 - 23 ZB 97.3272
- VGH Bayern, 06.06.2000 - 23 CS 00.642
- VGH Bayern, 17.03.1999 - 23 B 97.1052
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
- BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig
- VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 B 03.824
Rückwirkendes In-Kraft-Treten der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; …
- VGH Bayern, 19.02.2003 - 23 B 02.1109
Nichtigkeit einer Satzung wegen Nichteinhaltung der im Rechtssetzungsverfahren …
- VGH Bayern, 10.03.2008 - 20 CS 08.383
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Entstehen der …
- VG München, 25.06.2009 - M 10 K 08.4313
- VGH Bayern, 08.05.2006 - 23 B 06.294
Vorschuss auf Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 10.1045
Trennung des Verfahrens und Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
- VGH Bayern, 15.05.2003 - 23 B 02.3260
- VGH Bayern, 18.02.1999 - 23 B 97.2971
- VG München, 16.02.2012 - M 10 K 11.5540
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; nichtiges …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinen Entscheidungen vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024, Az. 20 BV 09.2108 u. Az. 20 BV 09.2010 BayVBl 2011, 240 ff.) in Parallelverfahren fest, dass die Beklagte bis zum Erlass der EWS sowie der BGS-EWS jeweils vom ... September 2009 nicht über wirksame Satzungen für die Erhebung von Herstellungsbeiträgen verfügt hatte.Vor dem Ergehen der Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. April 2010 (a. a. O.) wird weiter vorgetragen, dass die von der Beklagten ihrer Satzung zu Grunde gelegte Globalkalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 18. Juli 2006 fehlerhaft sei.
Schon vor den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. April 2010 (a. a. O.) war die Beklagte der Auffassung, dass vor Erlass der BGS-EWS 2006 kein wirksames Satzungsrecht existiert habe.
2.1.1 Aufgrund der Nichtigkeit der Vorgängersatzungen im Zeitraum von 1966 bis 2006 (vgl. hierzu BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O.) stellt die BGS-EWS 2009 die erstmals wirksame Satzung dar.
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 68 m.w.N.), dass ein nicht bestandskräftiger Beitragsbescheid, der wegen nichtiger Satzung zunächst rechtswidrig ist, durch eine wirksame neue Satzung, der keine Rückwirkung zukommt, rechtmäßig werden kann.
2.1.2 Die BGS-EWS 2009 und die zugehörige Stammsatzung, die EWS 2009, begegnen keinen rechtlichen Bedenken im Hinblick auf ihre formelle und materielle Wirksamkeit (siehe hierzu bereits: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 41; Az. 20 BV 09.2010 RdNr. 44 f.; Az. 20 BV 09.2108 RdNr. 23).
Die Regelung des § 5 Abs. 6 EWS stellt eine tragfähige Variante zu § 4 Abs. 5 Muster-EWS, der bereits eine Freistellung vom Benutzungsrecht im Fall der Niederschlagswasserversickerung enthält, dar (…explizit: Thimet, in: Wuttig/dies., a.a.O., Teil IV, Frage 15, Nr. 4.6.1; implizit auch: BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O.; vgl. auch die der Entscheidung BayVerfGH vom 27.7.2011 Az. 5 VII 10 "Mengkofen II" zugrunde liegende Konstellation).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu nur: Entscheidung vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 56, 61 f.) sind die Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen grundsätzlich mit Hilfe einer sogenannten Globalberechnung (Globalkalkulation) zu ermitteln.
Zu deren Beurteilung wird daher auf diese Entscheidungen verwiesen (BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNrn. 55 bis 66; Az. 20 BV 09.2010 RdNrn. 59).
Eine unzulässige Doppelfinanzierung ist auch unter Bezugnahme auf das Gutachten ... vom 22. Juli 2010 nicht hinreichend substantiiert und schlüssig vom Klägerbevollmächtigten dargetan worden (vgl. zu dieser Thematik bereits: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 59).
Nach der Rechtsprechung (BayVGH vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144 ff.; BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 58) kann der Anlagenbetreiber bei der Beitragsermittlung nach fehlgeschlagenem Satzungsrecht, d.h. wenn die Grundstückseigentümer zu keinem Zeitpunkt wirksam zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen worden sind, den Anteil der Beitragsfinanzierung des Investitionsaufwandes im Verhältnis zur Gebührenfinanzierung erstmals maßgeblich bestimmen.
Bei der Bestimmung des Beitragsanteils zur Finanzierung des Investitionsaufwandes nach fehlgeschlagenem Satzungsrecht ist zu beachten (vgl. hierzu: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 59), dass bei der Beitragskalkulation des vergangenen Zeitraums nicht im Nachhinein Teile des Investitionsaufwandes beitragsfinanziert werden, die bereits über die bisher erhobenen Gebühren finanziert worden sind.
Die von der Beklagten zugestandenen (vgl. die Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 5.10.2010 S. 2 f.) tatsächlich über Gebühren refinanzierten Abschreibungen in Höhe von 128.000 Euro führen angesichts der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 65) bereits festgestellten Unterdeckung von 87.500 Euro nicht zu einer unzulässigen Überdeckung.
Einer Aufhebung der früheren Beitragsbescheide bedarf es nicht (siehe hierzu: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 72).
Denn dieser laut Beschlussbuchauszug "vorsorglich" gefasste Gemeinderatsbeschluss blieb nach den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein bloßes Internum (BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 71, siehe dort auch zu weiteren Mängeln des Gemeinderatsbeschlusses).
- VG München, 16.02.2012 - M 10 K 10.5953
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; nichtiges …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinen Entscheidungen vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024, Az. 20 BV 09.2108 u. Az. 20 BV 09.2010 BayVBl 2011, 240 ff.) in Parallelverfahren fest, dass die Beklagte bis zum Erlass der EWS sowie der BGS-EWS jeweils vom ... September 2009 nicht über wirksame Satzungen für die Erhebung von Herstellungsbeiträgen verfügt hatte.Vor dem Ergehen der Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. April 2010 (a. a. O.) wird weiter vorgetragen, dass die von der Beklagten ihrer Satzung zu Grunde gelegte Globalkalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 18. Juli 2006 fehlerhaft sei.
Schon vor den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. April 2010 (a. a. O.) war die Beklagte der Auffassung, dass vor Erlass der BGS-EWS 2006 kein wirksames Satzungsrecht existiert habe.
3.1.1 Aufgrund der Nichtigkeit der Vorgängersatzungen im Zeitraum von 1966 bis 2006 (vgl. hierzu BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O.) stellt die BGS-EWS 2009 die erstmals wirksame Satzung dar.
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 68 m.w.N.), dass ein nicht bestandskräftiger Beitragsbescheid, der wegen nichtiger Satzung zunächst rechtswidrig ist, durch eine wirksame neue Satzung, der keine Rückwirkung zukommt, rechtmäßig werden kann.
3.1.2 Die BGS-EWS 2009 und die zugehörige Stammsatzung, die EWS 2009, begegnen keinen rechtlichen Bedenken im Hinblick auf ihre formelle und materielle Wirksamkeit (siehe hierzu bereits: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 41; Az. 20 BV 09.2010 RdNr. 44 f.; Az. 20 BV 09.2108 RdNr. 23).
Die Regelung des § 5 Abs. 6 EWS stellt eine tragfähige Variante zu § 4 Abs. 5 Muster-EWS, der bereits eine Freistellung vom Benutzungsrecht im Fall der Niederschlagswasserversickerung enthält, dar (…explizit: Thimet, in: Wuttig/dies., a.a.O., Teil IV, Frage 15, Nr. 4.6.1; implizit auch: BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O.; vgl. auch die der Entscheidung BayVerfGH vom 27.7.2011 Az. 5 VII 10 "Mengkofen II" zugrunde liegende Konstellation).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu nur: Entscheidung vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 56, 61 f.) sind die Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen grundsätzlich mit Hilfe einer sogenannten Globalberechnung (Globalkalkulation) zu ermitteln.
Zu deren Beurteilung wird daher auf diese Entscheidungen verwiesen (BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNrn. 55 bis 66; Az. 20 BV 09.2010 RdNrn. 59).
Eine unzulässige Doppelfinanzierung ist auch unter Bezugnahme auf das Gutachten ... vom 22. Juli 2010 nicht hinreichend substantiiert und schlüssig vom Klägerbevollmächtigten dargetan worden (vgl. zu dieser Thematik bereits: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 59).
Nach der Rechtsprechung (BayVGH vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144 ff.; BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 58) kann der Anlagenbetreiber bei der Beitragsermittlung nach fehlgeschlagenem Satzungsrecht, d.h. wenn die Grundstückseigentümer zu keinem Zeitpunkt wirksam zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen worden sind, den Anteil der Beitragsfinanzierung des Investitionsaufwandes im Verhältnis zur Gebührenfinanzierung erstmals maßgeblich bestimmen.
Bei der Bestimmung des Beitragsanteils zur Finanzierung des Investitionsaufwandes nach fehlgeschlagenem Satzungsrecht ist zu beachten (vgl. hierzu: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 59), dass bei der Beitragskalkulation des vergangenen Zeitraums nicht im Nachhinein Teile des Investitionsaufwandes beitragsfinanziert werden, die bereits über die bisher erhobenen Gebühren finanziert worden sind.
Die von der Beklagten zugestandenen (vgl. die Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 5.10.2010 S. 2 f.) tatsächlich über Gebühren refinanzierten Abschreibungen in Höhe von 128.000 Euro führen angesichts der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 65) bereits festgestellten Unterdeckung von 87.500 Euro nicht zu einer unzulässigen Überdeckung.
Einer Aufhebung der früheren Beitragsbescheide bedarf es nicht (siehe hierzu: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 72).
Denn dieser laut Beschlussbuchauszug "vorsorglich" gefasste Gemeinderatsbeschluss blieb nach den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein bloßes Internum (BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 71, siehe dort auch zu weiteren Mängeln des Gemeinderatsbeschlusses).
- VG München, 16.02.2012 - M 10 K 10.3870
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; nichtiges …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinen Entscheidungen vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024, Az. 20 BV 09.2108 u. Az. 20 BV 09.2010 BayVBl 2011, 240 ff.) in Parallelverfahren fest, dass die Beklagte bis zum Erlass der EWS sowie der BGS-EWS jeweils vom ... September 2009 nicht über wirksame Satzungen für die Erhebung von Herstellungsbeiträgen verfügt hatte.Schon vor den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. April 2010 (a. a. O.) war die Beklagte der Auffassung, dass vor Erlass der BGS-EWS 2006 kein wirksames Satzungsrecht existiert habe.
2.1.1 Aufgrund der Nichtigkeit der Vorgängersatzungen im Zeitraum von 1966 bis 2006 (vgl. hierzu BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O.) stellt die BGS-EWS 2009 die erstmals wirksame Satzung dar.
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 68 m.w.N.), dass ein nicht bestandskräftiger Beitragsbescheid, der wegen nichtiger Satzung zunächst rechtswidrig ist, durch eine wirksame neue Satzung, der keine Rückwirkung zukommt, rechtmäßig werden kann.
2.1.2 Die BGS-EWS 2009 und die zugehörige Stammsatzung, die EWS 2009, begegnen keinen rechtlichen Bedenken im Hinblick auf ihre formelle und materielle Wirksamkeit (siehe hierzu bereits: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 41; Az. 20 BV 09.2010 RdNr. 44 f.; Az. 20 BV 09.2108 RdNr. 23).
Die Regelung des § 5 Abs. 6 EWS stellt eine tragfähige Variante zu § 4 Abs. 5 Muster-EWS, der bereits eine Freistellung vom Benutzungsrecht im Fall der Niederschlagswasserversickerung enthält, dar (…explizit: Thimet, in: Wuttig/dies., a.a.O., Teil IV, Frage 15, Nr. 4.6.1; implizit auch: BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O.; vgl. auch die der Entscheidung BayVerfGH vom 27.7.2011 Az. 5 VII 10 "Mengkofen II" zugrunde liegende Konstellation).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. hierzu nur: Entscheidung vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 56, 61 f.) sind die Beitragssätze für die Herstellungsbeiträge leitungsgebundener Einrichtungen grundsätzlich mit Hilfe einer sogenannten Globalberechnung (Globalkalkulation) zu ermitteln.
Eine unzulässige Doppelfinanzierung ist auch unter Bezugnahme auf das Gutachten ... vom 22. Juli 2010 nicht hinreichend substantiiert und schlüssig vom Klägerbevollmächtigten dargetan worden (vgl. zu dieser Thematik bereits: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 59).
Nach der Rechtsprechung (BayVGH vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144 ff.; BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 58) kann der Anlagenbetreiber bei der Beitragsermittlung nach fehlgeschlagenem Satzungsrecht, d.h. wenn die Grundstückseigentümer zu keinem Zeitpunkt wirksam zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen worden sind, den Anteil der Beitragsfinanzierung des Investitionsaufwandes im Verhältnis zur Gebührenfinanzierung erstmals maßgeblich bestimmen.
Bei der Bestimmung des Beitragsanteils zur Finanzierung des Investitionsaufwandes nach fehlgeschlagenem Satzungsrecht ist zu beachten (vgl. hierzu: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 59), dass bei der Beitragskalkulation des vergangenen Zeitraums nicht im Nachhinein Teile des Investitionsaufwandes beitragsfinanziert werden, die bereits über die bisher erhobenen Gebühren finanziert worden sind.
Die von der Beklagten zugestandenen (vgl. die Stellungnahme des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 5.10.2010 S. 2 f.) tatsächlich über Gebühren refinanzierten Abschreibungen in Höhe von 128.000 Euro führen angesichts der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 65) bereits festgestellten Unterdeckung von 87.500 Euro nicht zu einer unzulässigen Überdeckung.
Einer Aufhebung des früheren Beitragsbescheids bedarf es nicht (siehe hierzu: BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 72).
Denn dieser laut Beschlussbuchauszug "vorsorglich" gefasste Gemeinderatsbeschluss blieb nach den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein bloßes Internum (BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024 RdNr. 71, siehe dort auch zu weiteren Mängeln des Gemeinderatsbeschlusses).
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
Dafür genügt es nicht, wenn ohne jeglichen konkreten Beleg lediglich behauptet wird, die Beitragssätze seien nicht ordnungsgemäß ermittelt worden, sodass das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhafter Beitragssätze nicht von Amts wegen nachzugehen hat (vgl. BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 61 m.w.N.).Soweit er dennoch keine überprüfbaren und einem Beweis zugänglichen Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Bestimmung der Beitragssätze zumindest nahelegen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft ermittelter Beiträge nicht von sich aus nachzugehen (BayVGH, U.v. 29.4.2010 a.a.O., bestätigt durch BVerwG, B.v. 13.4.2011 a.a.O.).
Insoweit war es ihm deshalb auch zumutbar, ggf. unter Zuhilfenahme eines von ihm beauftragten Sachverständigen die von der Tierseuchenkasse ermittelten Beitragssätze auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 61).
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
Dafür genügt es nicht, wenn ohne jeglichen konkreten Beleg lediglich behauptet wird, die Beitragssätze seien nicht ordnungsgemäß ermittelt worden, sodass das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhafter Beitragssätze nicht von Amts wegen nachzugehen hat (vgl. BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 61 m.w.N.).Soweit er dennoch keine überprüfbaren und einem Beweis zugänglichen Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Bestimmung der Beitragssätze zumindest nahelegen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft ermittelter Beiträge nicht von sich aus nachzugehen (BayVGH, U.v. 29.4.2010 a.a.O., bestätigt durch BVerwG, B.v. 13.4.2011 a.a.O.).
Insoweit war es ihm deshalb auch zumutbar, ggf. unter Zuhilfenahme eines von ihm beauftragten Sachverständigen die von der Tierseuchenkasse ermittelten Beitragssätze auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 61).
- VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 CS 17.1824
Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
Maßgebend sei allein, dass die Beitragssätze objektiv richtig, d.h. nicht zu hoch seien und zu keiner unzulässigen Aufwandsüberdeckung führten (unter Verweis auf BayVGH vom 9.10.2001, BayVBl. 2002, 86; vom 7.5.1982, BayVBl. 1983, 305; vom 27.2.1987, GK 1988 Nr. 52), wobei eine Schätzung des im Zeitpunkt der Feststellung der Beitragssätze noch nicht genau feststehenden Investitionsaufwandes zulässig sei (unter Verweis auf BayVGH, U.v. 29.4.2010, 20 BV 09.2024 - juris Rn. 56).Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22; siehe auch BayVerfGH, E.v. 6.11.1991 - Vf. 9-VII-90 - VerfGHE 44, 124 = BayVBl. 1992, 80, juris [Leitsatz]).
So kann er einerseits in der (erstmals) wirksamen Herstellungsbeitragssatzung bestimmen, dass Altanschließer erneut zu einem (hier: erhöhten) Herstellungsbeitrag heranzuziehen sind, jedoch nur unter Anrechnung bereits geleisteter Beiträge als Vorleistung (BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 70;… Kraheberger in Driehaus, § 8 Rn. 727 m.w.N.).
Scheitert die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags daran, dass der Einrichtungsträger zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verbesserungsmaßnahme noch nie über wirksames Satzungsrecht verfügt hatte, so ist er berechtigt und ggf. verpflichtet, in einer Übergangsregelung die Erhebung des erstmals auf einer rechtmäßigen Satzung beruhenden Herstellungsbeitrages in der Höhe auf einen "fiktiven" Verbesserungsbeitrag zu beschränken (BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 70;… U.v. 1.3.2007 - 23 B 06.1668 - juris Rn. 38 ff.;… U.v. 26.10.2006 - 23 B 06.1672 - juris Rn. 24;… Kraheberger in Driehaus, § 8 Rn. 727).
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 22.133
Verbesserungsbeitrag, Entwässerung, Globalkalkulation, unterschiedlicher …
Denn der Verbesserungsbeitrag beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung und stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Einrichtung und dem von Neuanschließern zu fordernden (höheren) Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Einrichtung dar (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 52;… B.v. 7.5.2007 - 23 CS 07.833 - juris Rn. 6;… B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286 - juris Rn. 13 ff.;… U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - juris Rn. 22).Maßgeblich ist allein, dass die Beitragssätze objektiv richtig sind (BayVGH, U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 56).
Da im Übrigen keine substantiierten Einwände gegen die Globalberechnungen vorgetragen wurden, war eine Überprüfung der Beitragskalkulation von Amts wegen (§ 86 VwGO) nicht veranlasst (…vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 20 ZB 14.1744 - juris Rn. 6;… B.v. 3.7.2012 - 20 ZB 12.941 - juris Rn. 7 ff; U.v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024 - juris Rn. 61).
- VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445
Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine …
Da aber beide Satzungen vom 4. Juni 2010 wirksam waren, war es auch möglich, sie mit der jeweils 1. Änderungssatzung vom 15. März 2011 nur in ihrem Beitragsteil zu ändern und die endgültigen Beitragssätze für Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge festzulegen (ist hingegen eine Satzung nichtig, bedarf es des Neuerlasses der gesamten Satzung - eine Anpassung im Wege einer Änderungssatzung ist dann nicht zulässig (BayVGH, U. v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024).Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Globalkalkulation nur bei substantiierten Rügen zu überprüfen (BayVGH, U. v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2024, bestätigt durch BVerwG, B. v. 13.4.2011 - 9 B 63.10).
- VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942
Antrag auf Zulassung der Berufung
Die von der Beklagten zugestandenen tatsächlich über Gebühren refinanzierten Abschreibungen in Höhe von 128.000 Euro führen auch angesichts der vom Senat in seinen Urteilen vom 29. April 2010 (Az. 20 BV 09.2024, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht vom 13.04.2011, BVerwG 9 B 63.10; Az. 20 BV 09.2010 in BayVBl 2011, 240) festgestellten Unterdeckung von 87.500 Euro nicht zu einer unzulässigen Überdeckung, weil die von der Rechtssprechung des Senats aufgestellte Grenze der zulässigen, nicht beabsichtigen Überdeckung von 12 Prozent nicht überschritten wird.Das hat der Senat den Beteiligten bereits in seinen Urteilen vom 29. April 2010 (a.a.O.) verdeutlicht.
- VGH Bayern, 19.05.2010 - 20 N 09.3077
Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung der Stadt …
Wie eine solche neu gebildete Einrichtung abzurechnen ist, hat der Satzungsgeber unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats zu beurteilen (vgl. BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2024; vom 15.9.2008 Az. 20 ZB 08.1702; vom 16.3.2005 BayVBl 2006, 108 = GK 2005 Nr. 188, jeweils m.w.N.). - VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 13.414
Neuregelung der Ausschlussfrist für Heranziehung zu Herstellungsbeitrag; …
- VG Regensburg, 14.07.2014 - RN 3 K 13.1812
- VG München, 14.06.2012 - M 10 K 11.3448
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung; Herstellungsbeitrag zur …
- VG Würzburg, 31.08.2016 - W 2 K 14.1107
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung
- VG Regensburg, 14.07.2014 - 3 K 13.1812
Festsetzung eines Herstellungsbeitrags; 30-jährige Ausschlussfrist
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.214
Rechtmäßige Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine öffentliche …
- VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.1481
Keine Beitragspflicht aus Entwässerungsgebührensatzung bei unbebautem …
- VG Würzburg, 22.03.2023 - W 2 K 21.213
Zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für eine kommunale …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09
Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des …
- VGH Bayern, 17.01.2019 - 20 ZB 17.436
Ansatz kalkulatorischer Zinsen bei Schmutzwassergebühr
- VG Augsburg, 29.03.2017 - Au 6 K 16.1683
Heranziehung zu Verbesserungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung
- VG München, 29.11.2012 - M 10 K 11.5972
Verbesserungsbeitrag; Begründungserfordernis; Beschrieb und Inhalt einer …
- VG Ansbach, 12.01.2012 - AN 5 K 11.01779
Geltendmachung von Aufwendungsersatz für einen Feuerwehreinsatz; Höhe des …
- VG Würzburg, 23.11.2023 - W 5 K 22.1466
Kosten für Feuerwehreinsatz, ausgelaufener Gärrestebehälter, Austritt …
- VG Ansbach, 01.03.2019 - AN 1 K 18.01037
Erhebung eines Verbesserungsbeitrags bei Gesamtschuldnern
- VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 15.00315
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Gemeinde, Verbesserungsmaßnahme, Anschluss, …
- VG Ansbach, 25.02.2014 - AN 1 K 13.00434
Bekanntmachung von Planunterlagen bei VES-EWS mit festem Beitragssatz; …
- VG Ansbach, 07.05.2019 - AN 1 K 17.02005
Beitragserhebung für Neuerstellung einer Entwässerungsanlage
- VG Ansbach, 25.02.2014 - AN 1 K 13.01124
Bekanntmachung von Planunterlagen bei VES-EWS mit festem Beitragssatz; …
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 20 B 18.422
Keine Heranziehung zu Verbesserungsbeiträgen bei unwirksamer …
- VG Ansbach, 03.12.2019 - AN 1 K 19.00030
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung
- VG Würzburg, 23.01.2015 - W 2 S 14.1369
Entwässerung; Herstellungsbeitrag; Beitragsschuldner; Anrechnung; Zusicherung
- VGH Bayern, 10.07.2012 - 20 ZB 12.944
Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.941
Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 29.03.2011 - 20 ZB 11.220
Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 18.00662
Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und Entwässerung: Nichtigkeit der …
- VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 11 K 20.1266
Bescheid, Gemeinde, Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Neubau, Abwasserbeseitigung, …
- VG Halle, 11.06.2013 - 4 A 281/11
Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Benutzerin der öffentlichen …
- VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.3063
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Entstehen der …
- VG München, 12.05.2016 - M 10 K 13.2233
Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für die Herstellung einer …
- VG München, 13.12.2012 - M 10 K 12.3003
Nichtigkeit der BGS/EWS im Beitragsteil; gegriffener Beitragssatz; fehlende …
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 10.1045
Trennung des Verfahrens und Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
- VG Bayreuth, 29.03.2017 - B 4 K 15.451
Ermessenserwägungen der Kommune bei dem Vergleich von Entwässerungsalternativen
- VG Würzburg, 31.08.2016 - W 2 K 14.1106
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung
- VGH Bayern, 12.11.2010 - 20 ZB 10.2353
Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der …
- VGH Bayern, 19.10.2010 - 20 ZB 10.2126
Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG Bayreuth, 20.10.2021 - B 4 K 19.321
Bezeichnung des Amtsblattes einer Gemeinde, Bestimmtheit der …
- VG Ansbach, 03.12.2019 - AN 1 K 17.00823
Beitragspflicht eines Grundstücks hinsichtlich gemeindlicher …
- VG München, 02.05.2016 - M 10 S 16.410
Vorläufiger Beitrag für eine Entwässerungseinrichtung
- VG München, 26.04.2016 - M 10 S 16.262
Vorschuss auf künftigen Herstellungsbeitrag für zentrale Entwässerungseinrichtung
- VG München, 13.12.2012 - M 10 K 12.3004
Fehlende Globalkalkulation zum Zeitpunkt des Satzungserlasses
- VG Augsburg, 15.11.2011 - Au 1 K 11.1164
Beitrag für gemeindliche Entwässerungseinrichtung; Ungültigkeit der …
- VG München, 12.08.2010 - M 10 K 09.5720
Verjährung; nichtiges Satzungsrecht; Verwirkung